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Energienews


04.09.2025

Exakte Verbrauchserfassung bei zentralen Wärmepumpen ist ab Oktober Pflicht

Ab Oktober muss der Stromverbrauch zu Heizzwecken zentraler Wärmepumpenanlagen in Mehrfamilienhäusern so erfasst und abgerechnet werden, dass den einzelnen Parteien ihr jeweiliger Anteil zugewiesen werden kann.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater