Banner - Ralf Heusingfeld
Bild/Logo
Schornsteinfegermeister
Ralf Heusingfeld
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

Innungsbetrieb und Mitglied der Umweltallianz Hessen
geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676
und Kohlenmonoxid in Wohnräumen 

Telefon 06151-352383




 

Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


05.03.2013

Gutachten zur Bewertung der Raumlufttechnik für Nichtwohngebäude

Der Passivhaus-Standard ist nicht geeignet, um die Effizienz der zentralen Raumlufttechnik (RLT) in Nichtwohngebäuden zu beurteilen. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens des Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier.

In dem Gutachten wird dargestellt, dass der gemäß Passivhaus-Standard vorgesehene Nachweis durch das Passivhausinstitut aufgrund der vielfältigen Varianten der zentralen Gerätetechnik für Nichtwohngebäude nicht übertragbar ist. Zudem sind bei einigen Kriterien für RLT-Geräte die Anforderungen in Nichtwohngebäuden durch nationale und europäische Normenreihen höher einzustufen als in Wohngebäuden und stark von der Nutzung des Gebäudes abhängig. Bisher werden in öffentlichen Projekten dennoch häufig die gleichen Kriterien für Beurteilung der Effizienz von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden wie in Wohngebäuden verwendet.

Der Herstellverband Raumlufttechnische Geräte e. V. fordert, diese Praxis zu revidieren und zukünftig modifizierte Kriterien für RLT in Nichtwohngebäudenanzuwenden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater